Wasserdurchlässig | Sicherheit im System | Hohe Belastbarkeit | Trasszusätze vermindern Ausblühungen
Die Qualität und Stabilität einer Pflasterfläche hängt maßgeblich von der Wahl und Verwendung des richtigen Bettungsmaterials bzw. Drainagemörtels ab. ROMEX® bietet Ihnen hierfür hochwertige Spezial-Produkte wie die ROMPOX® - TRASS-BETTUNGEN und ROMPOX® - HAFTSCHLÄMME. Sie gewährleisten eine effektive und drainagefähige Bettung und bieten in Kombination mit ROMEX® Pflasterfugenmörteln eine dauerhafte Lösung gegen häufige Pflasterschäden wie Spurrillen, Setzungen und Verschiebungen. Die Verwendung dieser Produkte gemäß den Regelwerken ZTV Wegebau und VOB Teil C sichert nicht nur die Formstabilität und Kraftübertragung der Pflasterfläche, sondern ermöglicht Ihnen zudem, unsere ROMEX®-SYSTEM-GARANTIE in Anspruch zu nehmen. Unsere ROMEX® Bettungsprodukte eignen sich für diverse Bauweisen und gewährleisten eine sachgerechte und dauerhaft stabile Pflasterung.
Bindemittel zur Herstellung eines frostbeständigen und drainfähigen Trass-Bettungsmörtels
Zum ProduktVerarbeitungsfertiger, frostbeständiger und drainfähiger Trass-Bettungsmörtel
Zum ProduktKunststoffmodifizierte, trasshaltige Haftschlämme zur Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen
Zum ProduktDie ZTV-Wegebau beschreibt alle üblichen Bauweisen von Pflaster- und Plattenbelägen für den nicht öffentlichen Bereich und ist für den Galabauer von großer Bedeutung, da sie alle Ausführungen für private Auftraggeber regelt. Darin beschriebene, zulässige Bauweisen sind u. a. die vollgebundene Bauweise und die Mischbauweise mit gebundener Bettung bei begangenen Flächen sowie bei befahrenen Flächen mit Fahrzeugen bis 3,5 t Gewicht. Auch keramische Platten in der Nutzungskategorie N1 mit einer Nenndicke unter 3 cm Stärke müssen in gebundener Bettung und mit einer festen Fuge verlegt werden.
In der vollgebundenen Bauweise und der Mischbauweise mit gebundener Bettung kommen unsere hochwertigen Trass-Bettungsmörtel zum Einsatz. Dazu gehören ROMPOX® - 302 CEM-TB, ein fertig gemischter Bettungsmörtel, der nur noch mit Wasser eingestellt wird und ROMPOX® - 303 CEM-TC, ein Compound zur Herstellung eines Bettungsmörtel, als kostengünstigere Alternative für größere Bauvorhaben. Beide Varianten sind stark wasserdurchlässig. Das bedeutet, dass zum einen Wasser und Feuchtigkeit nicht kapillar in der Bettungsschicht aufsteigen kann und zum anderen, dass Wasser, welches über die Oberfläche eindringt, nach unten abgeleitet wird.
Das enthaltene Trass-Mineral bindet Kalkpartikel des Portlandzements und neutralisiert diese. Der große Vorteil ist, dass die Gefahr von Staunässe, Ausblühungen und Verfärbungen gegenüber herkömmlichen Portlandzementprodukten ohne Trass-Mineralien stark reduziert wird. Als Haftvermittler zwischen Bettung und Stein wird unsere kunststoffmodifizierte Haftschlämme ROMPOX® - 304 CEM-HS eingesetzt. Den Abschluss bildet einer unserer den Anforderungen entsprechenden Pflasterfugenmörtel.
Dieses jahrzehntelang erprobte System stellt die Basis unserer RSG dar. Mit dem fachgerechten Einbau dieser Produkte schaffen Sie eine langlebige, dauerhaft funktionale Fläche und sichern sich darüber hinaus den Vorteil unserer Systemgarantie.
Bei fachgerechter Verlegung gemäß ZTV Wegebau und mit unserem ROMEX® System aus Bettungsmörtel, Haftschlämme und Pflasterfugenmörtel gibt es von uns 10 Jahre Garantie auf die Bauleistung. Auf diese Weise verdoppeln wir für Verarbeiter und Fachbetriebe die gesetzlich vorgeschriebene Garantie von fünf Jahren. Deshalb bietet die ROMEX®-SYSTEM-GARANTIE einen echten Mehrwert für jeden Verarbeiter und bedeutet Sicherheit für Auftraggeber, Planer und Fachfirmen.
ROMEX® ist der erste und einzige Hersteller im Bereich des Pflaster- und Plattenbaus, der seinen Kunden eine solche Garantie bietet, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Ein weiterer Vorteil: Die Garantie greift nicht nur bei privaten Projekten, sondern auch im öffentlichen Bereich.
Trendthema Keramik
Die fachgerechte Verlegung von keramischen Platten unter 2 cm ist für den GalaBau nicht geregelt und keine anerkannte Regel der Technik. Keramische Platten mit einer Plattenstärke von 2 cm sind nach ZTV nur für die Nutzungskategorie N1 zugelassen. Für N2 muss die Nenndicke der Platte mindestens 3 cm betragen. Die Platten müssen ausreichend rutschhemmend sein (mind. R10) und dürfen ein Längen-Breiten-Verhältnis von 3 zu 1 nicht überschreiten.
Zulässige Bauweisen in der Nutzungskategorie 1:
Um eine gute Wasserdurchlässigkeit in der gebundenen Bauweise zu gewährleisten, sollte es grundsätzlich vermieden werden, dass die Haftschlämme ROMPOX® - 304 CEM-HS während der Verlegung an der Stein-/Plattenseite „herausquillt“. Als Kleber und Haftvermittler ist sie wasserundurchlässig und würde so, die Fuge an diesen Stellen abdichten. Das lässt sich vermeiden, indem man die Haftschlämme ca. 5 cm vom Stein- bzw. Plattenrand abkratzt, z.B. mit einer Kelle.
Dehnungsfugen, insbesondere an angrenzenden Bauwerken, sind unerlässlich, um Spannungen in der gebundenen Bauweise aufzunehmen. Diese Spannungen entstehen durch verschiedene Faktoren wie Temperaturschwankungen, die Aufnahme und Abgabe von Feuchtigkeit, Materialschwund und Vertikalspannungen durch Lastübertragung. Ohne geeignete Dehnungsfugen könnten solche Spannungen zu Rissen und Schäden in der Bausubstanz führen.
Das lässt sich nicht pauschal zu beantworten. Das hängt in allererster Linie von der Nutzung der Fläche ab. Wird die Fläche ausschließlich begangen oder gelegentlich befahren oder wird die Fläche dauerhaft schwer belastet. Hinzu kommen äußere Gegebenheiten wie die Frostschutzzonen oder der zu verlegende Belag bzw. die Dicke des Belagmaterials.
Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass der Oberbau in gebundener Bauweise immer aus einer entsprechend zu dimensionierenden Tragschicht, Schottertragschicht oder Dränbeton, einer Bettung und einer gebundenen Fuge besteht.
Gerne beantworten wir diese Frage im persönlichen Gespräch anhand ihres konkreten Bauprojekts.
Man kann vereinfacht sagen, dass die Bettung in gebundener Bauweise laut ZTV und DIN 18318 im Mittel 5 cm betragen muss.
Grundsätzlich lässt sich das aber nicht pauschal beantworten. Die Höhe bzw. Dicke der Bettung hängt von der Nutzung der Fläche sowie dem Belagsmaterial ab. Gerne beantworten wir diese Frage im persönlichen Gespräch anhand ihres konkreten Bauprojekts.